Wahlapplikation
Der Kunde
Alle 5 Jahre hält die Arbeiterkammer ihre Wahlen ab. Wahlberechtigt sind alle AK Mitglieder, wobei Arbeiter und Angestellte automatisch in die Wählerliste aufgenommen werden - Lehrlinge, ArbeitnehmerInnen in Karenz, Präsenz- oder Zivildienst und KollegInnen auf Arbeitssuche können sich in die Wählerliste eintragen lassen.
Die Aufgabe
Durchführung der Arbeiterkammerwahl 2004 und 2009 und Verwaltung der Wahlberechtigten für die AK-Wien, AK-Niederösterreich, AK-Burgenland, AK-Steiermark und AK-Kärnten.
Die Lösung der EDVG
Die EDVG entwickelte eine spezielle Wahlapplikation, die zum Beispiel die Bildung von Wahlsprengeln, von Wahlkommissionen oder die Veranlagung der Wahlberechtigten erlaubt.
